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(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-
und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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(2) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG.
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(3) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller
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(1) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
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(2) Sofern Angebote, Preislisten oder Auftragsbestätigung keine abweichenden Lieferkonditionen
vorsehen, gelten unsere Preise "frei Haus", einschließlich Verpackung. Die Lieferkondition
"frei Haus" ändert jedoch nicht den Gefahrenübergang, der grundsätzlich "ab Werk" ist, unabhängig
von der Preisstellung. Für grenzüberschreitende Geschäfte gelten gesonderte Bedingungen.
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(3) Unsere Zahlungsbedingungen sind wahlweise durch Bankeinzug (vereinfachtes Lastschriftverfahren)
innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug. Für grenzüberschreitende Geschäfte gelten gesonderte Bedingungen. Kommt der Besteller
in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen.
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(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
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(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass der Besteller uns
gegenüber alle Angaben getätigt hat, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind,
insbesondere die Angaben zum Lastschriftverfahren.
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(2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der
Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung
in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal 10% des Lieferwertes zu verlangen. Dies gilt nicht,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
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(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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(2) Gelieferte Ware kann innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zurückgesandt werden, wenn sie nicht
den Vorstellungen des Bestellers entspricht. In diesem Fall muss der Besteller den Lieferer über sein
Vorhaben informieren. Der Lieferer hat das Recht, die Ware beim Besteller abzuholen oder Versendung
zu veranlassen. Der Besteller kann Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises wählen.
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(3) Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
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(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs (2) bis Abs (4) vorgesehen, ist -
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
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(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
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(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
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(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
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(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
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(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
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